§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen und Warenlieferungen zwischen Die Linse, Alessandro & Dario Papaleo GbR, Dr.-Ruer-Platz 2, 44787 Bochum („Anbieter“) und Verbraucher:innen bzw. Kund:innen („Kund:in“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. (2) Abweichende Bedingungen der Kund:in werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
§2 Leistungsarten
(1) Der Anbieter erbringt insbesondere augenoptische Dienstleistungen (z. B. Sehtest/Refraktion, Kontaktlinsenanpassung, Nachkontrollen, Übe-/Einweisungstermine) sowie den Verkauf von Waren (z. B. Kontaktlinsen, Pflegemittel, Brillenprodukte). (2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag, den Leistungsbeschreibungen, der Preisliste und/oder Terminbestätigung.
§3 Sehtest/Refraktion – Vergütung & Anrechnung
(1) Der Sehtest/Refraktion ist eine eigenständige fachliche Dienstleistung mit definierter Untersuchungszeit und wird gemäß aktueller Preisliste berechnet (derzeit 49,90 EUR; ggf. abweichende Varianten, z. B. inkl. MKH, ergeben sich aus der Preisliste). (2) Anrechnung: Entscheidet sich die Kund:in innerhalb von 8 Wochen ab Datum des Sehtests für a) den Abschluss eines Kontaktlinsenanpasspakets oder b) den Kauf einer Brille/Brillengläser beim Anbieter, wird der Betrag für den Sehtest einmalig vollständig auf den jeweiligen Kauf/Leistungsauftrag angerechnet. (3) Eine Anrechnung nach Ablauf der Frist ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Barauszahlung oder Übertragung auf Dritte besteht nicht. (4) Sofern medizinische oder fachliche Gründe eine Durchführung (vollständig) verhindern, wird die erbrachte Teilleistung nach Zeit-/Aufwandsanteil berechnet, sofern nicht gesetzlich zwingend etwas anderes gilt.
§4 Kontaktlinsenanpassung nur im Rahmen definierter Anpasspakete
(1) Kontaktlinsenanpassungen erfolgen grundsätzlich im Rahmen definierter Anpasspakete (z. B. Daily, Basis, Plus, Premium, Spezial) gemäß aktueller Preisliste. (2) Ein Anpasspaket umfasst die jeweils paketbezogen definierten Bestandteile (z. B. Ersttermin, Einweisung/Übetermin, eine festgelegte Anzahl an Nachkontrollen, ggf. Probematerialien) in dem in der Preisliste beschriebenen Umfang. (3) Probematerialien/Probelinsen sind – sofern vorgesehen – nur in dem im Paket beschriebenen Umfang enthalten. Weiteres Probematerial wird separat gemäß Preisliste berechnet.
§5 Verbindliche Paketgrenzen, Mehraufwand, Zusatzleistungen
(1) Die im Anpasspaket enthaltene Zeit sowie die Anzahl/Art der Folgetermine (z. B. Nachkontrollen, Übetermine) sind verbindlich. (2) Entsteht zusätzlicher Aufwand, der über den Paketumfang hinausgeht (z. B. zusätzliche Nachkontrollen, zusätzlicher Übetermin, Mehraufwand durch Terminwünsche außerhalb der vorgesehenen Struktur, wiederholte Ein- und Absetzschulungen), wird dieser als Zusatzleistung gemäß Preisliste berechnet (derzeit: – zusätzliche Nachkontrolle 39,00 EUR – zusätzlicher Übetermin 49,00 EUR). (3) Der Anbieter weist nach Möglichkeit vor Entstehen erheblicher Zusatzkosten auf die voraussichtliche Notwendigkeit hin.
§6 Umstufung in ein höheres Anpasspaket
(1) Ergibt sich im Verlauf der Anpassung, dass aufgrund fachlicher Erfordernisse (z. B. komplexe Werte, besondere Hornhautverhältnisse, Trage- oder Handhabungsprobleme, multifokale/torische oder formstabile Systeme, Ortho-K/Sklera) ein höherer Zeit- oder Leistungsumfang erforderlich ist, kann das Anpasspaket in eine höhere Kategorie umgestuft werden. (2) Die Umstufung erfolgt nach fachlicher Einschätzung und wird der Kund:in erläutert. Abgerechnet wird das höhere Paket gemäß Preisliste.
§7 Medizinprodukte / Verkauf von Kontaktlinsen
(1) Kontaktlinsen sind Medizinprodukte. Der Anbieter verkauft Kontaktlinsen grundsätzlich nur nach fachlicher Anpassung bzw. Kontrolle und nach Maßgabe der fachlichen Verantwortung. (2) Der Anbieter behält sich vor, einen Verkauf abzulehnen, wenn dies aus fachlichen/gesundheitlichen Gründen angezeigt ist.
§8 Termine, Ausfallhonorar
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann die Kund:in einen Termin nicht wahrnehmen, ist eine Absage spätestens 24 Stunden vorher erforderlich. (2) Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann der Anbieter ein Ausfallhonorar in Höhe von [Betrag] oder [x%] der gebuchten Leistung berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. (3) Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt der Kund:in vorbehalten.
§9 Preise, Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuellen Preise gemäß Preisliste. Alle Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. (2) Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – unmittelbar nach Leistungserbringung fällig (Bar/EC/Kreditkarte/Überweisung gemäß Möglichkeiten). Rechnungsstellung per E-Mail ist zulässig.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.